Transaktion vom Finanzmittel in die Dominikanische Republik
- Paul Dörig

- 15. Juli
- 4 Min. Lesezeit
Aktualisiert: 22. Aug.
Allgemeine Erklärung zum Vermögenstransfer- Finanzmittel in die Dominikanische Republik
Ein Vermögenstransfer kann viele Formen annehmen – z. B. als Kapitalanlage, Immobilienkauf, Unternehmensgründung oder auch als persönliche Überweisung. Dabei müssen rechtliche, steuerliche und banktechnische Anforderungen sowohl im Herkunftsland (z. B. Deutschland, Österreich, Schweiz, Italien Spanien) als auch in der Dominikanischen Republik (DR) beachtet werden.
Zweck und Herkunft des Geldes klären
Nachweis über die Herkunft des Vermögens (z. B. Sparguthaben, Verkaufserlös, Erbschaft, Schenkung).
Klare Definition des Zwecks: z. B. Kauf einer Immobilie, Investition, Lebenshaltungskosten.
Dokumentation & Nachweise vorbereiten
Kontoauszüge, Verträge oder andere Nachweise über die Herkunft.
Übersetzung (ggf. beglaubigt) ins Spanische kann erforderlich sein.
Steuerliche Nachweise aus dem Herkunftsland (z. B. Freigabe durch das Finanzamt bei größeren Beträgen).
Banktransfer durchführen
Nutzung offizieller Bankwege (z. B. SWIFT-Überweisung) wird empfohlen.
Transfer am besten direkt auf ein Konto in der DR bei einer seriösen Bank (z. B. Banco Popular, Banreservas, BHD León).
Angabe des Verwendungszwecks beim Transfer (z. B. „Inversión inmobiliaria“, „Fondo personal“).
Einfuhrmeldung (bei größeren Beträgen)
Ab einem bestimmten Betrag (z. B. 10.000 USD oder Gegenwert) Anmeldepflicht beim dominikanischen Zoll (DGII) bzw. Bankenaufsicht (Superintendencia de Bancos).
Bei Bargeldtransfers über 10.000 USD: Deklaration beim Zoll (Aduanas) erforderlich.
Steuerliche Behandlung prüfen
Keine Besteuerung reiner Vermögenstransfers in die DR.
Besteuerung kann jedoch erfolgen, wenn das Kapital investiert und Gewinne erzielt werden.
Bei Immobilienkauf z. B. Grunderwerbssteuer (3 % des Immobilienwertes).
Rücksprache mit einem Steuerberater vor Ort empfohlen.
Nutzung von Trusts oder Firmen (optional)
Für größere Vermögen kann ein Transfer über eine dominikanische Gesellschaft (SRL, SA) sinnvoll sein.
Alternativ über Treuhandmodelle oder Anwaltskonten.
Meldung im Herkunftsland
In Deutschland z. B. Auslandskontenmeldung (§138 AO) beachten.
Geldwäschegesetz (GWG): Transfers ab 12.500 € unterliegen der Meldepflicht bei der Bundesbank.
Rücksprache mit Steuerberater oder Bank sinnvoll.
Wichtige Hinweise
Vermeide Bargeldtransfers Finanzmittel, da sie zu Problemen beim Zoll führen können.
Verträge immer mit Anwalt vor Ort prüfen.
Bei Immobiliengeschäften: Vorherige Prüfung des Titels (Titelrecherche) und Einschaltung eines Notars erforderlich.
Nützliche Institutionen & Ansprechpartner in der DR
Banco Central de la República Dominicana (BCRD) – www.bancentral.gov.do
Dirección General de Impuestos Internos (DGII) – www.dgii.gov.do
Superintendencia de Bancos – www.sb.gob.do
Aduanas (Zoll) – www.aduanas.gob.do
Zusammenfassung von Finanztransfers und Überweisungen in die Dominikanische Republik aus eigener Erfahrung
Die Überweisung von Geldbeträgen Finanzmittel in die Dominikanische Republik erfordert größte Sorgfalt und genaue Beachtung der geltenden Vorschriften. Der internationale Zahlungsverkehr unterliegt dort einer strengen staatlichen Kontrolle. In den meisten Fällen erfolgt die Abwicklung indirekt über die Vereinigten Staaten, was zusätzliche zeitliche Regularien mit sich bringt.
Zur Verhinderung von Geldwäsche und unrechtmäßigen Transaktionen legen sowohl die dominikanischen Behörden als auch die beteiligten Finanzinstitute höchste Maßstäbe an. Bereits geringfügige Abweichungen – beispielsweise bei Namen, Adressen oder Angaben zum Verwendungszweck – können zur Blockierung von Transfers führen. Solche Situationen sind unbedingt zu vermeiden, da die Klärung von Verdachtsmomenten häufig langwierig ist und nicht selten Nachweise erfordert, die lokal nicht kurzfristig beschafft werden können.
Es bestehen verschiedene regulierte Möglichkeiten, um größere Geldbeträge sicher in die Dominikanische Republik zu überweisen. Dabei spielen nicht nur Wechselkurse oder Transfergebühren eine Rolle – vor allem rechtliche, formale und dokumentarische Anforderungen sind entscheidend.
Unsere Leistung
Wir bieten Ihnen fundierte Beratung zu geeigneten Überweisungswegen und unterstützen Sie – auf Wunsch – umfassend bei der Vorbereitung und Durchführung.
Je nach Umfang und Aufwand kann hierfür ein kostenpflichtiger Beitrag Ihrerseits anfallen.
Wichtig
Wir übernehmen keinerlei Transaktionen und führen keine Geldtransfers in Ihrem Namen durch. Unsere Tätigkeit beschränkt sich ausschließlich auf beratende und begleitende Unterstützung. Die Verantwortung für die Durchführung sowie sämtliche Entscheidungen im Rahmen des Geldtransfers liegt ausschließlich bei Ihnen.
Nachfolgend finden Sie die wichtigsten Punkte im Zusammenhang mit Finanztransfers und Bargeldabhebungen in der Dominikanischen Republik
Erforderliche Unterlagen
Unabhängig davon, ob es sich um eine Überweisung oder eine Bargeldabhebung handelt – insbesondere bei größeren Beträgen oder internationalen Transaktionen – sind folgende Dokumente in der Regel erforderlich
Nachweis über die Herkunft des Vermögens
Gültiger internationaler Reisepass mit Ablauf Datum über ein Jahr hinaus
Arbeitsvertrag
Lohnabrechnungen der letzten drei Monate
Nachweis des Jahreseinkommens (z. B. Steuerbescheid oder Lohnausweis des Heimatlandes)
Belege über zusätzliche Einkünfte mit Nachweis für die Steuerbehörde im Heimatland
Bankauszüge über bestehendes Vermögen, gegebenenfalls auch rückwirkend über 2–3 Jahre
Steuernummer des Unternehmens in der Dominikanischen Republik, falls Geld an ein solches überwiesen wird
Kaufvertrag oder Vorvertrag des betreffenden Objekts
Beglaubigung durch einen Notar bzw. entsprechender Nachwei
Weitere wichtige Hinweise
Es kann zu telefonischen Rückfragen kommen. Daher sollten alle beteiligten Personen – beispielsweise der Verkäufer oder der Notar – telefonisch erreichbar sein.
Spanischkenntnisse sind unerlässlich. Ohne ausreichende Sprachkenntnisse ist eine reibungslose Kommunikation mit dem Finanzinstitut kaum möglich.
Zeigen Sie bei Rückfragen oder Anforderungen durch die Bank Kooperationsbereitschaft und Respekt. Unhöfliche Kommentare oder Beschwerden sind kontraproduktiv.
Sollte es zu Problemen kommen, ist es ratsam, eine ortskundige, sprachlich versierte und rechtlich bewanderte Person hinzuzuziehen. Oft fehlt nur ein einzelnes Dokument – ohne dieses wird die Transaktion jedoch nicht durchgeführt.
Schlussbemerkung
Diese Hinweise dienen nicht dazu, Sorgen zu schüren, sondern sollen ein realistisches Bild der Abläufe in der Dominikanischen Republik vermitteln. Unvollständige oder widersprüchliche Angaben können ein negatives Licht auf die Bankmitarbeitenden werfen. Aus Selbstschutz handeln sie daher strikt nach den Vorgaben der Dominkanische Staat und der internen Bankvorgaben die auch mal strenge sind.





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